Folgende Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Helmstedt/Ost - Bleckenstedt/Süd
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH (im Folgenden TenneT genannt) den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost bis zum UW Bleckenstedt/Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens und als Anlage unter Vorhaben Nr. 10 im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden. Es ist eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Als Grundlage für die weitere Planung werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten (Sichtbeobachtungen, Begehungen), um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
Kartierungsarbeiten
TenneT führt für die Vorbereitung des weiteren Genehmigungsverfahrens Horstkartierungen als Vorarbeiten durch. Es erfolgt eine systematische und flächendeckende Erfassung von Horststandorten von Großvogelarten (v. a. Greifvögel, Störche) durch Suche im Wirkbereich des Eingriffes (vgl. Untersuchungsraum) in geeigneten Habitaten (v. a. Gehölzbestände und Freileitungsmasten), aber auch Horste im Siedlungsbereich. Anschließend erfolgen zwei Kontrollbegehungen der nachgewiesenen Horste auf Vogelbesatz. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Hierbei werden Flächen visuell erfasst, um Horste von Großvögeln zu erfassen. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von öffentlichen oder privaten Wegen aus. Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Die optische Erfassung der Arten und der Anzahl der vorgefundenen Individuen erfolgt mit Fernglas und Spektiv.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Vögel und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums bei der Erfassung betroffen sind. Da die konkrete Auswahl der Kartierbereiche im Rahmen einer Übersichtsbegehung erfolgt, ist es möglich, dass viele Flurstücke bzw. Grundstücke gar nicht und einige mehrfach betreten werden müssen. Die Horstsuche findet in der laubfreien Zeit, im Winter 2025/2026 statt. Die 1. Besatzkontrolle erfolgt Ende April / Anfang Mai 2026, die 2. Besatzkontrolle findet Ende Juni 2026 statt.
Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum
befinden, finden Sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste ggf. entweder auf der
Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Auch finden Sie die Flurstücksliste auf unserer Homepage: https://tennet.eu/he-bl-oueb
Übersicht Untersuchungsraum und Kartierzeiträume

Das Nds. Landvolk, Braunschweiger Land e. V. möchte auf den Baumschnitt-Kompaktkurs des LPV PE aufmerksam machen. Dieser wird am Wochenende 06./07.02.2026 in Hämelerwald stattfinden.
Bei Interesse melden Sie sich gern, eine Einladung wird Ihnen daraufhin im Anschluss zugehen.
Die Geschäftsstelle ist vom 23. Dezember 2025 ab 13:00 Uhr bis zum 05. Januar 2026 geschlossen.
Wir wünschen allen Mitgliedern ein geruhsames Weihnachtsfest und ein gesundes, neues Jahr 2026!

Junglandwirte Braunschweiger Land besuchen „Grüne Berta“ – Einblick in Direktvermarktung
Die Junglandwirte Braunschweiger Land haben sich am 11. November zu einem besonderen Treffen bei der „Grünen Berta“ in Achim eingefunden. Gastgeberin und Inhaberin Julia Lüttge führte die Junglandwirtinnen und Junglandwirte durch ihren vielfältigen Direktvermarktungsbetrieb.
Zu Beginn erhielten die Teilnehmenden einen umfassenden Einblick in die Verarbeitungsräume, in denen unter anderem Liköre, Marmeladen und Sirupe hergestellt werden. Ebenso wurde gezeigt, wie auf dem Hof Eier sortiert und verpackt werden. Lüttge berichtete ausführlich, wie die Idee zur „Grünen Berta“ entstand und welche Schwerpunkte sie heute setzt: Legehennenhaltung, Mutterkühe, Gemüsekisten-Abos, Direktvermarktungsstände und ein Co-Working-Space.
Letztere wurde im Anschluss besichtigt. Dort durften die Junglandwirte verschiedene Produkte probieren – darunter selbstgemachten Zucchini-Ketchup und hausgemachte Sirupe, die großen Anklang fanden.
In lockerer Atmosphäre tauschten sich die jungen Landwirte anschließend über verschiedene Themen aus. Besonders im Mittelpunkt standen die Herausforderungen der Direktvermarktung, zunehmende bürokratische Anforderungen und hohe Dokumentationspflichten. Trotz aller Schwierigkeiten war die Stimmung positiv: Viele berichteten von neuen Ideen und zeigten sich stolz auf ihren Beruf und die Möglichkeiten, die Landwirtschaft bietet.
„Die nächste Betriebsbesichtigung der Junglandwirte lässt bestimmt nicht lange auf sich warten.“, so die Organisatoren Frederik Broihan und Karoline Vorlop.

Pressemitteilung
Landvolk Braunschweiger Land e.V., Braunschweig, 15. Oktober 2025
Das Landvolk Braunschweiger Land e.V. begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, den Abschuss des Wolfsrüden "GW3559m" unter Auflagen zuzulassen. Damit hat das Gericht in einem Eilverfahren die Rechtsauffassung der betroffenen Weidetierhalter, die durch uns als Landvolk Braunschweiger Land e.V. vertreten wurden, sowie des Landkreises Helmstedt bestätigt: Der Schutz von Nutztieren und die Existenzsicherung der Weidetierhaltung haben Gewicht – auch im Wolfsrecht.
Der benannte Wolf war nachweislich für zahlreiche Risse in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel und im Raum Wolfsburg verantwortlich. Insgesamt wurden in weniger als 1 Jahr 56 Schafe getötet und 39 verletzt, der offizielle wirtschaftliche Schaden beläuft sich laut Gericht auf rund 39.000 Euro. Eine, nach Einschätzung des Landvolk Braunschweiger Landes e.V., sehr geringe Bemessung, die wichtige Faktoren, wie zum Beispiel den verlorenen Züchtungsfortschritt, außer Acht lässt und sich lediglich auf den Verlust des getöteten Nutztieres bezieht. Selbst stromführende Zäune und ausreichend hohe Einfriedungen mit Untergrabschutz boten keinen Schutz mehr – das Tier hatte ein erlerntes und gefestigtes Beuteverhalten gegenüber Nutztieren entwickelt.
"Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für unsere Nutztierhalter und vor allem die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in unserer Region", erklärt Karl-Friedrich Wolff von der Sahl, Vorsitzender des Landvolk Braunschweiger Land e.V. "Wir fordern seit Jahren, dass Problemwölfe konsequent entnommen werden müssen. Der Wolf "GW3559m" ist so ein Beispiel. Trotz Herdenschutzmaßnahmen wurden von Ihm wiederholt Nutztiere gerissen. Das Gericht hat nun bestätigt, dass der Abschuss in solchen Fällen verhältnismäßig und rechtmäßig ist."
Das Gericht stellte klar, dass von den Haltern alle zumutbaren Alternativen gegen problematische Wölfe ausgeschöpft wurden, um die Schäden zu verhindern. Weder eine weitere Zaunerhöhung noch der Einsatz von Herdenschutzhunden seien kurzfristig geeignet, die Weidetiere wirksam zu schützen. Auch der gute Erhaltungszustand der niedersächsischen Wolfspopulation – derzeit mit 56 Rudeln – stehe der Entnahme nicht entgegen.
Mit dieser Entscheidung wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt aus Mai dieses Jahres bestätigt, die auf unsere Initiative als Interessenvertretung des ländlichen Raums bereits am 19. Dezember 2024 beantragt wurde. Die Entnahme darf ausschließlich in einem Umkreis von 5 Kilometern um ein aktuelles Rissereignis erfolgen und nur, wenn der Wolf zuvor ausreichend geschützte Herden angegriffen hat.
Wir sehen in diesem Beschluss ein wichtiges Signal für mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit im Umgang mit problematischen Wölfen: "Unsere Weidetierhalter leisten mit ihren Schafen, Ziegen, Rindern und Pferde einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege, Biodiversität und Erholung der Bürger", so Wolff von der Sahl weiter. "Dieser Einsatz darf nicht länger durch wiederholte Wolfsrisse gefährdet werden. Wir brauchen eine realistische Wolfsmanagement-Politik, die den Schutz der Tiere und den Schutz der Landwirtschaft gleichermaßen berücksichtigt. Die Allgemeinverfügung und das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig sind ein wichtiges erstes Signal in die richtige Richtung. Es ist ein erstes Signal, dass die Probleme der Menschen im ländlichen Raum von unserem Rechtsstaat im Sinne der dort lebenden Bürger gelöst werden können."
Das Landvolk Braunschweiger Land appelliert an die Landes- und Bundespolitik, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit auffälligen Wölfen weiter zu vereinfachen und Verfahren zu beschleunigen, um Landwirten verlässliche Handlungssicherheit zu geben.
