Die landwirtschaftliche Sozialversicherung mit ihren vier Versicherungszweigen – Berufsgenossenschaft, Alterskasse sowie Kranken- und Pflegeversicherung – erfasst zumindest in Teilbereichen alle landwirtschaftlichen Betriebe. Sofern Sie Fragen zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Insbesondere sind wir Ihnen bei der Rentenantragstellung behilflich.
Weiter werden Fragen zur Deutschen Rentenversicherung – früher Bundes- oder Landesversicherungsanstalt – von uns bearbeitet. Dies umfasst auch die Unterstützung bei einer Rentenantragstellung.
Als Untergruppe des Landvolkverbandes wird der „Land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Braunschweig e.V.“ für Sie tätig. Wir geben Auskunft zu Fragen des Arbeitsvertrages. Zusätzlich informieren wir regelmäßig über die aktuellen land- und forstwirtschaftlichen Tarifverträge.
Seit vielen Jahren vermitteln Verbände landwirtschaftlicher Institutionen Kenntnisse mittels ERLEBEN und aktivem HANDELN im Bereich der Ernährungs- und Landwirtschaft.
Zu diesem Zweck haben
- der Kreislandfrauenverband Gifhorn - Süd e. V.
- der Kreislandfrauenverband Helmstedt e. V.
- der Kreislandfrauenverband Wolfenbüttel - Salzgitter e. V.
- der Kreislandfrauenverband Goslar e. V.
- der Kreislandfrauenverband Braunschweig e. V.
- das Niedersächsische Landvolk Braunschweiger Land e. V.
- das Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg e. V.
einen gemeinnützigen Förderverein ins Leben gerufen:
Förderverein Agrarwirtschaft und Umweltbildung Gifhorn und Braunschweiger Land (FAU) e. V.
Ziel des Vereins ist die Förderung der regionalen schulischen und außerschulischen Umweltbildung mit dem Schwerpunkt Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Unter dem Motto „Wenn Mama fehlt“ stehen die Menschen im Mittelpunkt der Hilfe des Ev. Dorfhelferinnenwerks:
- bei der Betreuung Ihrer Kinder, wenn die Mutter oder der Vater ausfällt
- bei der Weiterführung Ihres Haushaltes wegen
- Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung, wegen eines Kuraufenthaltes oder bei Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus
- bei der Alten- und Krankenpflege sowie der Betreuung von Behinderten
- auch Verhinderungspflege ist möglich