Pressemitteilung
Braunschweig, 20. Juni 2025
Erfolg für den ländlichen Raum: Landwirtschaftliche Wege der Realverbände künftig grundsteuerfrei!
Nach intensiven Gesprächen und jahrelangem Einsatz ist nun ein bedeutender Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit gelungen:
Landwirtschaftliche Wege, die öffentlich genutzt werden, sind ab sofort von der Grundsteuer befreit. Das Niedersächsische Landesamt für Steuern hat mit Erlass vom 19. Mai 2025 klargestellt, dass Wege der Realverbände dann grundsteuerfrei sind, wenn das öffentliche Betretungsrecht nicht ausgeschlossen ist.
Dieser Erfolg ist maßgeblich unserem Einsatz als Landvolk Braunschweiger Land zusammen mit der Vereinigung niedersächsischer Realverbände zu verdanken.
„Die neue Regelung ist eine dringend notwendige Entlastung für unsere Realverbände – und ein starkes Signal für den ländlichen Raum“, betont unser Vorsitzender Karl-Friedrich Wolff von der Sahl.
Hintergrund: Im Zuge der Grundsteuerreform wurden landwirtschaftlichen Wegen erstmals eigenständige Werte zugeordnet und der neuen Nutzungsart „Hofstelle“ zugeschlagen. Daraus ergab sich die Frage, ob die Wege – wie öffentliche Straßen – von der Grundsteuer befreit werden können. Die Finanzämter hatten dies bisher abgelehnt, da die Wege formal nur den Mitgliedern der Realverbände gehörten.
„Diese Sichtweise ignorierte jedoch, dass die Wege faktisch von der Allgemeinheit genutzt werden – sei es von Spaziergängern, Reitern oder Radfahrern“, erläutert Sandra Glitza, Geschäftsführerin der Vereinigung niedersächsischer Realverbände.
Im März dieses Jahres fand ein entscheidendes Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere statt (wir berichteten hier). Vertreterinnen und Vertreter des Landvolks und der Realverbände – darunter Cord Kiene, Konrad Westphale, Christian Wohlenberg, Karl-Friedrich Wolff von der Sahl und Sandra Glitza – machten dort deutlich, dass die Realverbände ähnliche Aufgaben wie Wasser- und Bodenverbände erfüllen, die bereits steuerlich befreit sind. Zentrales Argument war das im Niedersächsischen Waldgesetz (§ 23 ff.) verankerte Betretungsrecht, das eine allgemeine Nutzung der Wege erlaubt.
Diese Argumentation wurde nun durch die Finanzverwaltung anerkannt. Cord Kiene, Steuerexperte beim Landvolk Landesverband, begrüßt den Erlass ausdrücklich: „Damit wurde ein bedeutender Schritt für eine gerechtere steuerliche Behandlung getan. Das entlastet unsere Realverbände und sichert wichtige Infrastruktur im ländlichen Raum.“
Wir als Landvolk Braunschweiger Land raten betroffenen Realverbänden nun, bestehende Grundsteuerwertbescheide zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, sofern die Frist noch läuft. Auch eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung ist möglich, wenn die Einspruchsfrist bereits verstrichen ist. In diesem Fall kann die Grundsteuer rückwirkend erstattet werden.
„Diese Entscheidung ist nicht nur ein juristischer Erfolg – sie ist ein Zeichen der Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit in unseren Realverbänden und die Bedeutung funktionierender Infrastruktur für den ländlichen Raum“, so die einhellige Einschätzung der beteiligten Verbände.